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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Werte Medien – Inhaber Tanju Yaramis
Kelzenberger Weg 98
41199 Mönchengladbach
Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen
Werte Medien – Inhaber Tanju Yaramis
Kelzenberger Weg 98
41199 Mönchengladbach
nachfolgend „Werte Medien“ genannt,
und ihren Auftraggebern, nachfolgend „Kunde“ genannt.
1.2
Das Leistungsangebot von Werte Medien richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3
Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.
1.4
Diese AGB gelten insbesondere für folgende Leistungen und Produkte:
a) Druckerzeugnisse wie Flyer, Visitenkarten, Briefpapier, Broschüren, Bücher, Kataloge, Plakate, Kalender, Aufkleber, Etiketten, Schilder und sonstige Printprodukte,
b) Werbeartikel wie Becher, Tassen, Trinkflaschen, Kugelschreiber, Handtücher, Taschen, Schlüsselanhänger und sonstige individualisierte Werbemittel,
c) Textilien und Bekleidung einschließlich T-Shirts, Poloshirts, Hemden, Jacken, Hoodies, Arbeitsbekleidung sowie deren Bedruckung, Bestickung oder sonstiger Veredelung,
d) Messe- und Präsentationsausstattung wie Roll-Ups, Displays, Messewände, Leuchtwände, Messetheken, Banner, Fahnen und sonstige Präsentationssysteme,
e) Verpackungen, Faltschachteln, Versandverpackungen, Produktverpackungen, Tragetaschen und sonstige Verpackungsmittel,
f) Grafik-, Design-, Konzeptions-, Satz-, Reinzeichnungs- und sonstige Kreativleistungen,
g) Erstellung, Gestaltung, Programmierung, Einrichtung, Anpassung, Pflege und Betreuung von Websites, Onlineshops und sonstigen digitalen Angeboten,
h) Montage-, Aufbau-, Installations-, Konfigurations-, Versand- und Logistikleistungen sowie
i) sämtliche damit zusammenhängenden Nebenleistungen.
1.5
Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Werte Medien ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Sie gelten nur, wenn Werte Medien ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.6
Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, soweit sie wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen wurden.

2. Rangfolge der Vertragsunterlagen
2.1
Für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen gelten die Vertragsunterlagen in folgender Reihenfolge:
a) ausdrücklich getroffene Individualvereinbarungen,
b) die Auftragsbestätigung von Werte Medien,
c) das Angebot von Werte Medien,
d) ausdrücklich freigegebene Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Druckfreigaben, Muster oder Prototypen,
e) diese AGB.
2.2
Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB.
2.3
Angaben in Katalogen, Datenblättern, Produktabbildungen, Präsentationen, Onlineshops oder Werbeunterlagen stellen grundsätzlich Produktbeschreibungen und keine Beschaffenheitsgarantien dar.
Eine Garantie liegt nur vor, wenn Werte Medien eine Eigenschaft ausdrücklich als „garantiert“ oder als „Beschaffenheitsgarantie“ bestätigt hat.

3. Angebote und Vertragsschluss
3.1
Angebote von Werte Medien sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3.2
Eine Bestellung oder Auftragsfreigabe des Kunden stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar.
3.3
Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
a) eine Auftragsbestätigung von Werte Medien in Textform,
b) eine ausdrückliche Annahmeerklärung,
c) den Beginn der Leistungserbringung nach entsprechender Mitteilung an den Kunden oder
d) die Auslieferung der bestellten Ware.
3.4
Mündliche Absprachen sollen zu Beweiszwecken in Textform bestätigt werden. Der Vorrang nachweisbar getroffener Individualvereinbarungen bleibt unberührt.
3.5
Werte Medien ist berechtigt, einen Auftrag abzulehnen, wenn:
a) die Leistung technisch oder wirtschaftlich nicht durchführbar ist,
b) erforderliche Materialien oder Vorprodukte nicht verfügbar sind,
c) die gewünschte Gestaltung oder Nutzung gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen kann,
d) begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen oder
e) der Kunde erforderliche Angaben oder Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erbringt.
3.6
Ist ein konkret bestelltes Produkt nach Vertragsschluss ohne Verschulden von Werte Medien nicht mehr verfügbar, wird Werte Medien den Kunden unverzüglich informieren.
Werte Medien kann dem Kunden ein hinsichtlich Qualität und Verwendungszweck vergleichbares Ersatzprodukt anbieten. Ein Austausch erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden.
Wird kein Ersatzprodukt vereinbart, können beide Parteien hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen für diesen Leistungsteil werden erstattet.
 
4. Leistungsumfang und Beauftragung Dritter
4.1
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer ausdrücklich vereinbarten Leistungsbeschreibung.
4.2
Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht Bestandteil des Auftrags.
Dies gilt insbesondere für:
a) Erstellung oder Überarbeitung von Texten,
b) Übersetzungen und Korrektorat,
c) rechtliche Prüfungen oder Rechtsberatung,
d) Marken-, Namens- oder Schutzrechtsrecherchen,
e) Bild-, Schrift-, Musik- oder sonstige Lizenzen,
f) Reinzeichnung oder Erstellung druckfähiger Daten,
g) Produktprüfungen, Zertifizierungen oder Laboruntersuchungen,
h) Montage, Installation, Demontage oder Entsorgung,
i) Transportversicherung,
j) Hosting, Domainkosten, Wartung und Aktualisierungen,
k) Suchmaschinenoptimierung,
l) Barrierefreiheitsprüfungen oder
m) sonstige nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen.
4.3
Werte Medien ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Druckereien, Hersteller, Lieferanten, Versanddienstleister, Speditionen, Programmierer, Designer, Monteure und andere geeignete Subunternehmer einzusetzen.
4.4
Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass die Leistung durch bestimmte Personen, Lieferanten oder Produktionsbetriebe erbracht wird, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
 
5. Änderungen und zusätzliche Leistungen
5.1
Nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen des Kunden bedürfen der Zustimmung von Werte Medien.
5.2
Änderungswünsche können Auswirkungen haben auf:
a) den Preis,
b) die Liefer- oder Fertigstellungszeit,
c) den Materialverbrauch,
d) das Produktionsverfahren,
e) die technische Umsetzbarkeit und
f) bereits bestellte oder produzierte Vorleistungen.
5.3
Zusätzliche Leistungen, Änderungen, Korrekturen und Mehraufwand, die nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden nach dem vereinbarten Preis berechnet.
Wurde kein Preis vereinbart, erfolgt die Berechnung nach dem erforderlichen und branchenüblichen Zeit-, Material- und Fremdkostenaufwand.
5.4
Bereits erbrachte oder bei Dritten verbindlich bestellte Leistungen bleiben auch dann vergütungspflichtig, wenn der Kunde den Auftrag nachträglich ändert.
5.5
Änderungen des Leistungsumfangs sind erst verbindlich, wenn Werte Medien sie in Textform bestätigt hat.
 
6. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden
6.1
Der Kunde hat Werte Medien rechtzeitig alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Inhalte, Dateien, Unterlagen, Maße, Mengen, Termine, Zugangsdaten und Freigaben vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.
6.2
Der Kunde hat Werte Medien insbesondere auf besondere Anforderungen hinzuweisen, beispielsweise:
a) einen zwingenden Veranstaltungs- oder Messetermin,
b) eine verbindlich benötigte Anlieferungszeit,
c) einen vorgesehenen Außen- oder Dauereinsatz,
d) besondere Wasch- oder Pflegeanforderungen,
e) Kontakt mit Lebensmitteln, Kosmetika, Chemikalien oder Arzneimitteln,
f) eine Verwendung durch Kinder,
g) besondere Belastungs-, Brandschutz- oder Sicherheitsanforderungen,
h) Vorgaben eines Messeveranstalters, Gebäudebetreibers oder Vermieters,
i) gesetzliche Kennzeichnungs-, Informations- oder Barrierefreiheitsanforderungen,
j) den vorgesehenen Vertriebsstaat oder
k) den Vertrieb unter dem Namen oder der Marke des Kunden.
6.3
Werte Medien ist nicht verpflichtet, selbstständig zu ermitteln, ob besondere Anforderungen nach Ziffer 6.2 bestehen.
6.4
Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung oder erbringt er diese verspätet, verlängern sich vereinbarte Ausführungs-, Produktions- und Lieferzeiten um die Dauer der Verzögerung sowie um eine angemessene Wiederanlauf- und Neuplanungszeit.
6.5
Verbindliche Termine müssen neu abgestimmt und ausdrücklich bestätigt werden, wenn sie aufgrund einer vom Kunden verursachten Verzögerung nicht mehr eingehalten werden können.
6.6
Der Kunde trägt den Mehraufwand und die zusätzlichen Kosten, die durch eine verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung verursacht werden.
Dazu gehören insbesondere:
a) zusätzliche Gestaltungs- und Datenbearbeitungskosten,
b) erhöhte Material- oder Herstellerkosten,
c) Expressproduktions- und Expressversandkosten,
d) zusätzliche Rüst- und Personalkosten,
e) Lagerkosten,
f) Stornierungskosten von Lieferanten sowie
g) zusätzliche Anfahrten oder Wartezeiten.
6.7
Werte Medien wird den Kunden über erhebliche zusätzliche Kosten informieren, sobald diese erkennbar sind.
6.8
Der Kunde hat einen entscheidungs- und freigabeberechtigten Ansprechpartner zu benennen und dessen Erreichbarkeit während der Auftragsabwicklung sicherzustellen.
6.9
Verzögert sich die Durchführung eines Auftrags wegen einer fehlenden Mitwirkung des Kunden erheblich, kann Werte Medien dem Kunden eine angemessene Frist zur Nachholung setzen.
Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann Werte Medien den betroffenen Auftrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen kündigen oder vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten.
 
7. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Materialien
7.1
Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit sämtlicher von ihm bereitgestellter Inhalte, Vorgaben und Materialien verantwortlich.
7.2
Dies gilt insbesondere für:
a) Texte, Namen und Kontaktdaten,
b) Logos, Marken und Unternehmenskennzeichen,
c) Bilder, Grafiken, Illustrationen und Videos,
d) Schriftarten,
e) Musik und sonstige Medien,
f) Produktinformationen und Werbeaussagen,
g) Preisangaben,
h) gesetzliche Pflichtinformationen,
i) personenbezogene Daten,
j) Druck- und Produktionsdateien sowie
k) körperliche Materialien oder Produkte, die durch Werte Medien bearbeitet oder veredelt werden sollen.
7.3
Der Kunde gewährleistet, dass er über sämtliche für die beauftragte Nutzung erforderlichen Rechte, Lizenzen, Einwilligungen und Genehmigungen verfügt.
7.4
Werte Medien ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte zu prüfen auf:
a) Rechtschreib- oder Grammatikfehler,
b) sachliche Richtigkeit,
c) markenrechtliche Verfügbarkeit,
d) urheberrechtliche Zulässigkeit,
e) wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit,
f) Datenschutzkonformität,
g) gesetzliche Kennzeichnungspflichten oder
h) sonstige rechtliche Risiken,
sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
7.5
Erkennt Werte Medien offensichtliche technische oder rechtliche Risiken, kann Werte Medien den Kunden darauf hinweisen. Hierdurch entsteht jedoch keine allgemeine Prüfungs- oder Beratungspflicht.
7.6
Bei vom Kunden bereitgestellten Waren oder Materialien trägt der Kunde das Risiko ihrer grundsätzlichen Eignung für das gewünschte Bearbeitungs- oder Veredelungsverfahren.
Dies gilt insbesondere für nicht erkennbare:
a) Materialfehler,
b) Beschichtungen,
c) Imprägnierungen,
d) Vorbehandlungen,
e) Alterungserscheinungen,
f) Spannungen im Material oder
g) sonstige Eigenschaften, welche die Bearbeitung beeinflussen können.
7.7
Werte Medien haftet weiterhin für Schäden an kundenseitig bereitgestellten Waren, soweit Werte Medien diese schuldhaft verursacht hat. Die Haftungsregelungen dieser AGB bleiben anwendbar.
7.8
Soweit für die Bearbeitung kundenseitig gestellter Materialien Test-, Einrichtungs- oder Musterstücke erforderlich sind, ist vor Produktionsbeginn eine entsprechende Reserve- oder Testmenge zu vereinbaren.
Eine Verwendung von Kundeneigentum zu Testzwecken erfolgt nicht ohne entsprechende Vereinbarung.
 
8. Druckdaten, Produktionsdaten und Datenprüfung
8.1
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat der Kunde druck- beziehungsweise produktionsfertige Daten entsprechend den von Werte Medien oder dem jeweiligen Hersteller vorgegebenen technischen Spezifikationen bereitzustellen.
8.2
Die Verantwortung für folgende Einstellungen liegt beim Kunden, sofern deren Erstellung oder Prüfung nicht ausdrücklich beauftragt wurde:
a) Beschnitt und Sicherheitsabstände,
b) Bildauflösung,
c) Farbraum und Farbprofile,
d) Überdrucken-Einstellungen,
e) Transparenzen,
f) eingebettete oder in Pfade umgewandelte Schriften,
g) Seitenreihenfolge und Seitenausrichtung,
h) Stanz-, Fräs- und Schnittkonturen,
i) Weißdruck- und Lackformen,
j) Sonderfarben,
k) Motivpositionen und
l) sonstige produktionsrelevante Einstellungen.
8.3
Eine standardmäßige Datenkontrolle umfasst ausschließlich die Prüfung der grundsätzlichen technischen Verwendbarkeit der Dateien.
Sie umfasst insbesondere keine verbindliche Prüfung auf:
a) Schreibfehler,
b) inhaltliche Fehler,
c) falsche Telefonnummern, Internetadressen oder Anschriften,
d) fehlerhafte Preise,
e) falsche Seitenreihenfolgen,
f) ungewolltes Überdrucken,
g) die spätere Farbwirkung,
h) rechtliche Zulässigkeit oder
i) die Funktionsfähigkeit von Barcodes und QR-Codes.
8.4
Werden Daten durch Werte Medien angepasst, konvertiert, nachgebaut oder aufbereitet, hat der Kunde die daraus erstellte Freigabedatei sorgfältig zu prüfen.
8.5
Für Veränderungen, die durch die Konvertierung ungeeigneter oder fehlerhafter Kundendaten entstehen und bei sorgfältiger Prüfung der Freigabedatei erkennbar gewesen wären, haftet Werte Medien nicht.
8.6
Zusätzliche Datenprüfungen, Korrekturen, Reinzeichnungen oder die Erstellung produktionsfähiger Daten können gesondert berechnet werden.
8.7
Die technische Prüfung eines Barcodes oder QR-Codes auf grundsätzliche Lesbarkeit ersetzt keine inhaltliche Prüfung der hinterlegten Daten oder Zieladresse.
 
9. Korrekturabzüge, Muster und Freigaben
9.1
Vor Produktionsbeginn kann Werte Medien dem Kunden einen digitalen Korrekturabzug, ein Ansichts-PDF, eine Visualisierung, einen Proof, ein Muster oder einen Prototyp zur Freigabe übermitteln.
9.2
Der Kunde hat die Freigabeunterlagen insbesondere zu prüfen auf:
a) Texte und Schreibweisen,
b) Namen und Kontaktdaten,
c) Maße und Positionen,
d) Seitenreihenfolge und Seitenausrichtung,
e) Motivauswahl,
f) Farbzuordnungen,
g) Veredelungen,
h) Stanz-, Fräs- und Schnittkonturen,
i) Druckbereiche,
j) Artikel, Ausführung und Menge sowie
k) die allgemeine Übereinstimmung mit dem Auftrag.
9.3
Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die inhaltliche und gestalterische Richtigkeit der Freigabeunterlagen.
9.4
Fehler, die in der freigegebenen Unterlage enthalten und bei einer sorgfältigen Prüfung erkennbar waren, stellen keinen Mangel dar, sofern das produzierte Ergebnis der Freigabe entspricht.
9.5
Werte Medien haftet weiterhin für Abweichungen zwischen der freigegebenen Unterlage und dem tatsächlich produzierten Ergebnis, soweit Werte Medien diese Abweichung zu vertreten hat.
9.6
Freigaben können insbesondere erfolgen:
a) per E-Mail,
b) über einen zwischen den Parteien üblicherweise verwendeten Messenger-Dienst,
c) über ein Freigabe- oder Projektportal oder
d) durch Unterzeichnung einer Freigabeunterlage.
9.7
Eine Freigabe ist verbindlich, wenn sie dem vom Kunden benannten oder erkennbar bevollmächtigten Ansprechpartner zugeordnet werden kann.
9.8
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass Freigaben ausschließlich durch entsprechend bevollmächtigte Personen erteilt werden.
Interne Abstimmungs-, Zuständigkeits- oder Freigabeprobleme des Kunden berühren die Wirksamkeit einer gegenüber Werte Medien erteilten Freigabe grundsätzlich nicht, sofern Werte Medien eine fehlende Berechtigung weder kannte noch erkennen musste.
9.9
Eine mündliche Freigabe erfolgt auf Risiko des Kunden. Werte Medien kann vor Produktionsbeginn eine Freigabe in Textform verlangen.
9.10
Der Produktionsbeginn erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Freigabe.
Verzögerungen bei der Freigabe führen zu einer entsprechenden Verschiebung des Produktions- und Liefertermins.
9.11
Digitale Ansichten und Bildschirmdarstellungen sind nicht farbverbindlich.
Eine verbindliche Farbabstimmung bedarf eines ausdrücklich vereinbarten und für das jeweilige Produktionsverfahren geeigneten Proofs oder physischen Musters.
9.12
Muster, Andrucke und Prototypen werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
 
10. Produktionsbedingte Abweichungen
10.1
Technisch unvermeidbare und branchenübliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Verwendbarkeit der Leistung für den vereinbarten Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
10.2
Dies gilt insbesondere für geringfügige Abweichungen bei:
a) Farbe und Farbdichte,
b) Materialfarbe und Oberflächenstruktur,
c) Papierweiß und Papiergrammatur,
d) Format und Zuschnitt,
e) Falzung, Heftung und Bindung,
f) Druck-, Stick-, Gravur- oder Veredelungsposition,
g) Passer und Register,
h) Lackierung, Prägung und sonstigen Veredelungen,
i) Materialstärke,
j) Helligkeit und Lichtwirkung,
k) Nähten und Textilmaßen,
l) Beschichtungen,
m) Gewicht und Füllvolumen sowie
n) unterschiedlichen Chargen oder Produktionsserien.
10.3
Farbabweichungen können insbesondere entstehen durch:
a) unterschiedliche Bedruckstoffe,
b) unterschiedliche Materialoberflächen,
c) unterschiedliche Druck- und Veredelungsverfahren,
d) verschiedene Produktionsstandorte,
e) Nachproduktionen aus anderen Chargen,
f) nicht kalibrierte Bildschirmdarstellungen oder
g) Alterung und Umwelteinflüsse.
10.4
Eine exakte farbliche Übereinstimmung mit früheren Produktionen, Bildschirmansichten, Herstellerabbildungen, Mustern oder anderen Materialien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und technisch realisierbar ist.
10.5
Bei Nachbestellungen können Abweichungen gegenüber früheren Lieferungen auftreten.
Frühere Lieferungen gelten nicht automatisch als verbindliches Referenzmuster.
10.6
Muster, Produktabbildungen und Katalogdarstellungen dienen der allgemeinen Veranschaulichung. Zumutbare Abweichungen des Serienprodukts bleiben vorbehalten.
 
11. Mehr- und Minderlieferungen
11.1
Bei individuell in Serie hergestellten Drucksachen, Verpackungen, Textilien und Werbeartikeln sind technisch oder produktionsbedingt unvermeidbare Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 Prozent zulässig, sofern:
a) eine solche Abweichung bei der betreffenden Produktart branchenüblich ist und
b) keine exakte Liefermenge ausdrücklich vereinbart wurde.
11.2
Die Regelung gilt nicht für Einzelanfertigungen, Messebausysteme, Displays, Websites und sonstige Leistungen, bei denen eine bestimmte Stückzahl oder ein konkreter Leistungsumfang geschuldet ist.
11.3
Eine berechtigte Mehrlieferung wird auf Grundlage des vereinbarten Stückpreises berechnet.
Bei einer Minderlieferung reduziert sich die Vergütung entsprechend.
11.4
Eine innerhalb der zulässigen Toleranz liegende Minderlieferung begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Nachproduktion der Fehlmenge.
11.5
Ist für den Kunden eine exakte Stückzahl zwingend erforderlich, muss dies vor Vertragsschluss mitgeteilt und ausdrücklich durch Werte Medien bestätigt werden.
 
12. Produktsicherheit, Kennzeichnung und Rückrufmaßnahmen
12.1
Jede Vertragspartei erfüllt die gesetzlichen Produkt-, Informations-, Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Dokumentationspflichten, die sie aufgrund ihrer tatsächlichen und rechtlichen Stellung treffen.
Dies betrifft insbesondere eine Stellung als:
a) Hersteller,
b) Importeur,
c) Händler,
d) Vertreiber,
e) Bevollmächtigter,
f) Fulfilment-Dienstleister oder
g) sonstiger Wirtschaftsakteur.
12.2
Der Kunde hat Werte Medien vor Vertragsschluss vollständig zu informieren über:
a) den vorgesehenen Verwendungszweck,
b) das Vertriebsgebiet,
c) die vorgesehene Nutzergruppe,
d) besondere Sicherheitsanforderungen,
e) den Vertrieb unter eigenem Namen oder eigener Marke und
f) besondere gesetzliche Kennzeichnungs-, Prüf- oder Dokumentationsanforderungen.
12.3
Dies gilt insbesondere bei Produkten:
a) für Kinder,
b) mit Lebensmittelkontakt,
c) mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen,
d) mit Batterien oder Akkus,
e) für medizinische oder kosmetische Zwecke,
f) zur persönlichen Schutzausrüstung oder
g) mit besonderen Warn- oder Sicherheitsanforderungen.
12.4
Soweit der Kunde Produkte unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke vertreibt, hat er Werte Medien hierauf vor Auftragserteilung hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Hersteller-, Kontakt- und Produktangaben bereitzustellen.
12.5
Gesetzlich erforderliche Hersteller-, Importeur-, Chargen-, Sicherheits-, Konformitäts- und Warnhinweise dürfen vom Kunden nicht entfernt, verdeckt oder inhaltlich verändert werden.
12.6
Besondere Prüfungen, Konformitätsbewertungen, Zertifikate, Prüfberichte oder Laboruntersuchungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.
12.7
Erhält eine Vertragspartei Kenntnis von:
a) einem möglichen Sicherheitsmangel,
b) einer behördlichen Beanstandung,
c) einer erforderlichen Warnung,
d) einer Produktrücknahme oder
e) einem Produktrückruf,
hat sie die andere Vertragspartei unverzüglich zu informieren.
12.8
Die Vertragsparteien werden bei gesetzlich erforderlichen Untersuchungen, Warnungen, Rücknahmen und Rückrufmaßnahmen in angemessenem Umfang zusammenarbeiten.
12.9
Die Kosten einer Sicherheits-, Rücknahme- oder Rückrufmaßnahme trägt diejenige Vertragspartei, in deren Verantwortungsbereich die Ursache der Maßnahme liegt.
Zwingende gesetzliche Verantwortlichkeiten bleiben unberührt.
 
13. Werbeartikel und individualisierte Produkte
13.1
Werbeartikel werden regelmäßig auf Grundlage der Produkt- und Herstellerangaben des jeweiligen Lieferanten angeboten.
13.2
Änderungen von Produktdetails, Farbtönen, Verpackungen oder technischen Einzelheiten durch den Hersteller bleiben zulässig, soweit:
a) die vereinbarte Verwendung nicht beeinträchtigt wird,
b) keine wesentliche Verschlechterung eintritt und
c) die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
13.3
Bei wesentlichen Änderungen wird Werte Medien vor Produktionsbeginn die Zustimmung des Kunden einholen.
13.4
Soweit besondere Prüfberichte, Konformitätserklärungen, Zertifikate, Materialnachweise oder Herkunftsnachweise benötigt werden, müssen diese vor Vertragsschluss ausdrücklich angefragt und vereinbart werden.
13.5
Ohne ausdrückliche Bestätigung schuldet Werte Medien nur die Eignung für den gewöhnlichen oder den erkennbar vereinbarten Werbezweck.
13.6
Herstellerangaben zu Maßen, Gewicht, Volumen, Materialzusammensetzung, Haltbarkeit oder technischen Eigenschaften können geringfügigen produktionsbedingten Toleranzen unterliegen.
 
14. Textilien und Bekleidung
14.1
Größenangaben richten sich nach den Maßtabellen des jeweiligen Herstellers.
Größen verschiedener Marken, Produktserien oder Modelle können voneinander abweichen.
14.2
Geringfügige Schwankungen bei Größe, Passform, Farbton, Gewebestruktur, Materialgewicht und Verarbeitung sind produktionsbedingt möglich und stellen keinen Mangel dar.
14.3
Textilien können bei der ersten Wäsche in einem material- und produktionstypischen Umfang einlaufen, Farbe abgeben oder ihre Haptik verändern.
14.4
Der Kunde und die späteren Nutzer haben die mitgelieferten oder angegebenen Pflege- und Waschhinweise zu beachten.
14.5
Eine besondere Eignung für:
a) Industriewäsche,
b) chemische Reinigung,
c) Trocknerbehandlung,
d) hohe Waschtemperaturen,
e) intensive Desinfektionsverfahren,
f) häufige gewerbliche Wäsche oder
g) besondere Arbeits- und Einsatzbedingungen
ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
14.6
Bei unterschiedlichen Textilgrößen kann die Position eines gleich großen Druck- oder Stickmotivs optisch unterschiedlich wirken.
14.7
Farbabweichungen zwischen unterschiedlichen Textilchargen sowie zwischen Textilfarbe und Druckfarbe sind technisch möglich.
14.8
Bei bestimmten Kunstfasern oder gefärbten Textilien können insbesondere beim Transferdruck technisch bedingte Farbveränderungen, Durchfärbungen oder Farbwanderungen auftreten.
14.9
Bei kundenseitig gestellten Textilien gelten ergänzend die Regelungen der Ziffer 7.
 
15. Verpackungen und Tragetaschen
15.1
Der Kunde hat Werte Medien vor Auftragserteilung vollständig über den vorgesehenen Verwendungszweck der Verpackung zu informieren.
15.2
Der Kunde hat insbesondere mitzuteilen:
a) Art, Gewicht und Abmessungen des Füllguts,
b) vorgesehene Transport- und Lagerbedingungen,
c) mechanische Belastungen,
d) Kontakt mit Lebensmitteln, Kosmetika, Chemikalien oder Arzneimitteln,
e) erforderliche Feuchtigkeits-, Fett-, Licht- oder Sauerstoffbarrieren,
f) gesetzliche Kennzeichnungsanforderungen,
g) die Art der Befüllung und Verschließung sowie
h) den vorgesehenen Vertriebsmarkt.
15.3
Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet Werte Medien keine Prüfung der Verpackung auf:
a) Transportfähigkeit des befüllten Endprodukts,
b) Lebensmittelkonformität,
c) Migration oder Barrierewirkung,
d) Gefahrguteignung,
e) medizinische oder pharmazeutische Eignung,
f) Kindersicherheit,
g) Recyclingfähigkeit,
h) gesetzliche Kennzeichnung oder
i) Eignung für automatisierte Abfüll- und Verpackungsanlagen.
15.4
Belastungs-, Fall-, Transport-, Klima-, Migrations- oder sonstige Eignungsprüfungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.
15.5
Vor einer größeren Serienproduktion kann Werte Medien die Herstellung eines Weißmusters, bedruckten Musters oder Prototyps empfehlen.
Verzichtet der Kunde trotz einer entsprechenden Empfehlung darauf, trägt er das Risiko von Eigenschaften oder Abweichungen, die anhand eines solchen Musters erkennbar gewesen wären.
15.6
Jede Vertragspartei erfüllt die verpackungsrechtlichen Pflichten, die sie aufgrund ihrer konkreten Rolle als Hersteller, Vertreiber, Vorvertreiber, Befüller oder Inverkehrbringer treffen.
15.7
Eine Registrierung, Systembeteiligung, Mengenmeldung, Lizenzierung oder Entsorgung für den Kunden wird von Werte Medien nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
15.8
Soweit der Kunde bereits systembeteiligte Serviceverpackungen verlangt, muss dies vor Vertragsschluss ausdrücklich mitgeteilt und im Angebot oder in der Auftragsbestätigung bestätigt werden.
 
16. Messeausstattung, Displays, Schilder, Folierungen und Montage
16.1
Der Kunde hat Werte Medien vor Vertragsschluss sämtliche Anforderungen des Veranstalters, Messebetreibers, Vermieters, Gebäudeeigentümers oder der zuständigen Behörden mitzuteilen.
16.2
Der Kunde ist verantwortlich für die rechtzeitige Beschaffung erforderlicher:
a) Zugangsberechtigungen,
b) Aufbau-, Einfahrts- und Parkgenehmigungen,
c) Hallen- und Standfreigaben,
d) Brandschutznachweise,
e) statischer Nachweise,
f) Stromanschlüsse,
g) Hebe- und Transportmittel sowie
h) sonstiger Genehmigungen,
sofern deren Beschaffung nicht ausdrücklich von Werte Medien übernommen wurde.
16.3
Der Kunde hat sicherzustellen, dass Montage- und Lieferorte:
a) rechtzeitig zugänglich,
b) geräumt,
c) sicher begehbar,
d) ausreichend beleuchtet und
e) für die vorgesehenen Arbeiten geeignet sind.
16.4
Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten, Einlagerungen und sonstiger Mehraufwand aufgrund fehlender Zugänglichkeit oder nicht erfüllter Voraussetzungen werden gesondert berechnet.
16.5
Elektrische, beleuchtete oder mechanische Systeme dürfen ausschließlich entsprechend den Herstellerangaben und den örtlichen Sicherheitsbestimmungen betrieben werden.
16.6
Für Schäden aufgrund unsachgemäßer Bedienung, eigenmächtiger Veränderung, fehlerhafter Stromversorgung, ungeeigneter Befestigung oder Missachtung von Sicherheits- und Aufbauhinweisen haftet Werte Medien nicht.
16.7
Wird eine Messeausstattung, ein Display, ein Schild oder ein sonstiges System durch den Kunden oder durch Dritte montiert, ist der Kunde für die fachgerechte und sichere Montage verantwortlich.
16.8
Soll Werte Medien eine Montage übernehmen, beschränkt sich die Leistung auf den ausdrücklich vereinbarten Umfang.
Bauliche, elektrotechnische, statische oder brandschutztechnische Prüfungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.
16.9
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Wände, Böden, Fassaden, Fenster, Fahrzeuge und sonstige Montage- oder Verklebungsuntergründe:
a) geeignet,
b) ausreichend tragfähig,
c) sauber,
d) trocken,
e) frei von Fett, Silikon und sonstigen Verunreinigungen sowie
f) frei von nicht erkennbaren haftungsmindernden Beschichtungen
sind.
16.10
Der Kunde hat Werte Medien vor Arbeitsbeginn über verdeckte Leitungen, Rohre, Abdichtungen, Schadstoffe, besondere Fassadenaufbauten und sonstige Gefahren zu informieren.
16.11
Werte Medien haftet nicht für Ablösungen, Beschädigungen oder eine unzureichende Haftung, die auf ungeeignete, vorgeschädigte, verschmutzte, frisch gestrichene oder nicht fachgerecht vorbereitete Untergründe zurückzuführen sind, soweit deren Zustand vor Beginn der Arbeiten nicht erkennbar war.
16.12
Wetterabhängige Außenarbeiten können verschoben werden, wenn Temperatur, Feuchtigkeit, Wind, Niederschlag oder andere Witterungsverhältnisse eine fachgerechte Verarbeitung verhindern.
Vereinbarte Ausführungstermine verschieben sich in diesem Fall angemessen.
16.13
Eine Eignung für den dauerhaften Außeneinsatz besteht nur, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde.
16.14
Für Folierungen gelten die vom Hersteller vorgegebenen Verarbeitungs-, Pflege- und Haltbarkeitsbedingungen.
Herstellerangaben zur Haltbarkeit sind Erfahrungswerte und keine eigenständige Garantie von Werte Medien, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
 
17. Website-, Webdesign- und Digitalleistungen
17.1
Der Leistungsumfang bei Websites, Onlineshops und sonstigen digitalen Projekten ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem gesonderten Pflichtenheft.
17.2
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind insbesondere nicht geschuldet:
a) Hosting und Domainverwaltung,
b) laufende Wartung,
c) Sicherheitsupdates,
d) Backups,
e) redaktionelle Pflege,
f) Erstellung oder Prüfung von Rechtstexten,
g) Datenschutzberatung,
h) Einrichtung oder Prüfung eines Cookie- beziehungsweise Consent-Managements,
i) Prüfung oder Herstellung einer bestimmten Barrierefreiheit,
j) Suchmaschinenoptimierung,
k) garantierte Platzierungen in Suchmaschinen,
l) Schnittstellen zu Drittsystemen,
m) Übersetzungen oder
n) dauerhafter technischer Support.
17.3
Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit und Vollständigkeit der auf der Website verwendeten Inhalte und Rechtstexte verantwortlich.
17.4
Werte Medien erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Insbesondere werden folgende Inhalte nur erstellt oder eingebunden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde:
a) Impressum,
b) Datenschutzerklärung,
c) Einwilligungs- und Cookie-Texte,
d) AGB des Kunden,
e) Widerrufsinformationen,
f) Preis- und Grundpreisangaben,
g) Pflichtkennzeichnungen sowie
h) Barrierefreiheitserklärungen.
17.5
Die Verantwortung für die rechtliche Prüfung der Website verbleibt beim Kunden, soweit nicht ausdrücklich eine gesonderte fachkundige Prüfung vereinbart wurde.
Dies gilt insbesondere für Anforderungen aus:
a) Datenschutzrecht,
b) Digitale-Dienste-Recht,
c) Wettbewerbsrecht,
d) Urheber- und Markenrecht,
e) Barrierefreiheitsrecht sowie
f) branchenspezifischen Vorschriften.
17.6
Wird eine bestimmte Barrierefreiheit vereinbart, müssen der technische Standard, der Prüfumfang, die angestrebte Konformitätsstufe und der Zeitpunkt der Prüfung ausdrücklich festgelegt werden.
Ohne eine entsprechende Vereinbarung ist eine bestimmte Barrierefreiheitskonformität nicht geschuldet.
17.7
Werte Medien schuldet keine bestimmte wirtschaftliche Wirkung, Besucherzahl, Conversion-Rate, Reichweite, Umsatzsteigerung oder Suchmaschinenposition.
17.8
Websites werden für die zum Zeitpunkt der Abnahme marktüblichen aktuellen Versionen verbreiteter Browser und Endgeräte optimiert, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
17.9
Eine identische Darstellung auf sämtlichen Browsern, Betriebssystemen, Bildschirmgrößen und Endgeräten ist technisch nicht geschuldet.
17.10
Änderungen von Browsern, Betriebssystemen, Suchmaschinen, Plattformen, Plugins, Programmierschnittstellen oder sonstigen Drittsystemen nach der Abnahme können nachträgliche Anpassungen erforderlich machen.
Solche Anpassungen sind nur bei gesonderter Beauftragung geschuldet.
17.11
Für Ausfälle oder Funktionsänderungen externer Dienste, Plugins, Plattformen, Hostinganbieter, Zahlungsdienste, Kartenanbieter, Social-Media-Dienste oder Programmierschnittstellen haftet Werte Medien nur, soweit Werte Medien den Ausfall oder die Funktionsänderung zu vertreten hat.
17.12
Kostenpflichtige Drittanbieterleistungen, Lizenzen, Domains, Plugins, Schriftarten, Stockmedien und Hostingtarife werden vom Kunden getragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
17.13
Laufende Lizenz- und Abonnementkosten sind vom Kunden zu tragen, auch wenn die technische Einrichtung oder Vermittlung zunächst durch Werte Medien erfolgt ist.
17.14
Wartung, Sicherheitsüberwachung und Datensicherung sind nur geschuldet, wenn ein gesonderter Wartungs-, Hosting- oder Betreuungsvertrag besteht.
17.15
Ohne Wartungsvertrag ist der Kunde nach Abnahme selbst verantwortlich für:
a) Aktualisierungen,
b) Sicherheitsmaßnahmen,
c) Backups,
d) Lizenzverlängerungen,
e) Funktionskontrollen und
f) den weiteren Betrieb.
17.16
Domains, Hostingverträge, E-Mail-Konten und sonstige Drittanbieterzugänge werden nach Möglichkeit unmittelbar im Namen des Kunden eingerichtet.
17.17
Werden Konten zunächst über einen Account von Werte Medien eingerichtet, erfolgt eine technisch mögliche Übertragung nach vollständiger Zahlung.
Voraussetzung ist, dass der jeweilige Anbieter eine Übertragung ermöglicht und der Kunde die dafür erforderlichen Konten und Angaben bereitstellt.
17.18
Kosten, Vertragsbedingungen, Laufzeiten und Kündigungsfristen von Drittanbietern richten sich nach deren jeweiligen Vertragsbedingungen.
17.19
Nach Übergabe oder Beendigung der Betreuung ist der Kunde verpflichtet, Passwörter zu ändern und die weitere Verwaltung, Sicherung und Verlängerung der Konten zu übernehmen, sofern kein gesonderter Betreuungsvertrag besteht.
17.20
Soweit Werte Medien personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Vertragsparteien, sofern rechtlich erforderlich, eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
17.21
Zugangsdaten sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Der Kunde hat Werte Medien über einen Verlust oder möglichen Missbrauch unverzüglich zu informieren.
 
18. Liefer- und Leistungszeiten
18.1
Liefer-, Fertigstellungs- und Ausführungstermine werden individuell für den jeweiligen Auftrag vereinbart.
18.2
Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von Werte Medien ausdrücklich in Textform als:
a) „verbindlich“,
b) „garantiert“ oder
c) „Fixtermin“
bestätigt wurden.
18.3
Unverbindliche Terminangaben, voraussichtliche Lieferzeiten, Regellaufzeiten und Angaben von Versanddienstleistern stellen keine garantierten Anlieferungstermine dar.
18.4
Soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung verwendet, gelten folgende Begriffsbestimmungen:
a) Fertigstellungstermin bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem die Ware zur Abholung oder zum Versand bereitsteht.
b) Versandtermin bezeichnet den Zeitpunkt der Übergabe an den Versanddienstleister.
c) Anlieferungs- oder Zustelltermin bezeichnet den Zeitpunkt des vorgesehenen Eingangs beim Kunden oder am vereinbarten Bestimmungsort.
18.5
Eine Verpflichtung zur Anlieferung an einem bestimmten Tag oder zu einer bestimmten Uhrzeit besteht nur, wenn ausdrücklich ein verbindlicher Anlieferungs- oder Zustelltermin bestätigt wurde.
18.6
Liefer- und Leistungsfristen beginnen erst, wenn:
a) der Vertrag geschlossen ist,
b) sämtliche technischen und kaufmännischen Fragen geklärt sind,
c) alle erforderlichen Daten und Unterlagen vollständig vorliegen,
d) sämtliche erforderlichen Freigaben erteilt wurden und
e) eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheit eingegangen ist.
18.7
Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden führen zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- und Leistungszeit.
18.8
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
18.9
Ein für Werte Medien erkennbarer Veranstaltungs-, Messe- oder Aktionstermin begründet allein noch keinen verbindlichen Fixtermin.
Voraussetzung ist eine ausdrückliche Bestätigung des verbindlichen Anlieferungs- oder Fertigstellungstermins durch Werte Medien.
18.10
Bei Überschreitung eines unverbindlichen Termins hat der Kunde Werte Medien grundsätzlich eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen.
Gesetzliche Fälle, in denen eine Fristsetzung entbehrlich ist, bleiben unberührt.
18.11
Betrifft eine Verzögerung lediglich eine abgrenzbare Teillieferung oder einen selbstständig nutzbaren Leistungsteil, beschränken sich die Rechte des Kunden grundsätzlich auf den verspäteten Teil.
Dies gilt nicht, wenn die rechtzeitig erbrachte Restleistung für den vereinbarten Vertragszweck objektiv nicht sinnvoll genutzt werden kann.
 
19. Versand, Gefahrübergang und Transport
19.1
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt der Versand auf Kosten des Kunden.
19.2
Werte Medien bestimmt Versandart, Versandweg und Versanddienstleister nach pflichtgemäßem Ermessen, sofern der Kunde keine besondere Versandart beauftragt hat.
19.3
Bei einem Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer, Paketdienst oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.
19.4
Dies gilt auch bei Teillieferungen sowie bei frachtfrei oder versandkostenfrei angebotenen Lieferungen, sofern nicht ausdrücklich eine Anlieferung am Bestimmungsort als eigene Leistungspflicht von Werte Medien vereinbart wurde.
19.5
Sofern kein verbindlicher Anlieferungstermin und keine Bringschuld ausdrücklich vereinbart wurden, erfüllt Werte Medien seine Lieferpflicht durch die rechtzeitige und ordnungsgemäße Übergabe der Ware an den Versanddienstleister.
19.6
Für Verzögerungen im Verantwortungsbereich des Versanddienstleisters haftet Werte Medien nicht, sofern:
a) die Ware rechtzeitig an den Versanddienstleister übergeben wurde,
b) der Versanddienstleister sorgfältig ausgewählt wurde,
c) Werte Medien keine eigene Anlieferungsgarantie übernommen hat und
d) Werte Medien den Versanddienstleister nicht fehlerhaft angewiesen hat.
19.7
Die Buchung eines Expressprodukts oder die Mitteilung einer Regellaufzeit des Versanddienstleisters stellt keine eigenständige Zustellgarantie von Werte Medien dar.
19.8
Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
19.9
Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung bei Erhalt auf äußerlich erkennbare Schäden, Fehlmengen und Manipulationen zu prüfen.
19.10
Sichtbare Transportschäden sind nach Möglichkeit unmittelbar beim Zusteller zu dokumentieren und auf dem Abliefernachweis zu vermerken.
Die Verpackung und die betroffene Ware sind bis zur abschließenden Klärung aufzubewahren.
19.11
Der Kunde hat Werte Medien Transportschäden und Fehlmengen unverzüglich unter Vorlage geeigneter Nachweise mitzuteilen.
19.12
Soweit Ansprüche gegenüber dem Versanddienstleister nur durch Werte Medien geltend gemacht werden können, wird Werte Medien den Kunden bei der Schadensabwicklung in angemessenem Umfang unterstützen.
Der Kunde hat hierfür sämtliche erforderlichen Unterlagen und Informationen bereitzustellen.
19.13
Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder kann eine Lieferung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht zugestellt werden, trägt er die dadurch entstehenden Kosten.
Hierzu gehören insbesondere:
a) Rücktransportkosten,
b) Lagerkosten,
c) Neuverpackungskosten,
d) Kosten einer erneuten Zustellung sowie
e) sonstiger erforderlicher Mehraufwand.
19.14
Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands trägt der Kunde die anfallenden Zölle, Einfuhrabgaben, Steuern und sonstigen behördlichen Gebühren, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
19.15
Der Kunde ist für die Einhaltung der im Bestimmungsland geltenden Einfuhr-, Kennzeichnungs-, Vertriebs- und Verwendungsvorschriften verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine entsprechende Prüfung oder Leistung durch Werte Medien vereinbart wurde.
 
20. Abnahme von Werk- und Digitalleistungen
20.1
Soweit eine Leistung rechtlich oder vertraglich der Abnahme bedarf, wird Werte Medien dem Kunden die Fertigstellung anzeigen und ihn zur Abnahme auffordern.
20.2
Der Kunde hat die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist, grundsätzlich innerhalb von sieben Werktagen nach Bereitstellung, zu prüfen und entweder:
a) die Abnahme zu erklären oder
b) die Abnahme unter konkreter Benennung mindestens eines Mangels zu verweigern.
20.3
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
20.4
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn Werte Medien dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde innerhalb dieser Frist die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.
20.5
Eine Abnahme liegt regelmäßig auch vor, wenn der Kunde die Leistung:
a) produktiv nutzt,
b) veröffentlicht,
c) an Dritte weitergibt,
d) in Betrieb nimmt oder
e) ohne wesentliche Beanstandung wirtschaftlich verwertet.
20.6
Vorbehalte wegen bekannter Mängel sind bei der Abnahme ausdrücklich mitzuteilen.
20.7
Für abgrenzbare und selbstständig nutzbare Leistungsteile können Teilabnahmen verlangt werden.
 
21. Preise und Zahlungsbedingungen
21.1
Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
21.2
Versand-, Verpackungs-, Versicherungs-, Zoll-, Maut-, Genehmigungs-, Lager-, Montage-, Übernachtungs- und Reisekosten werden zusätzlich berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
21.3
Rechnungen werden grundsätzlich nach Lieferung beziehungsweise nach Abnahme der Leistung gestellt.
21.4
Bei zulässigen Teillieferungen, abgeschlossenen Projektabschnitten oder gesondert nutzbaren Teilleistungen ist Werte Medien berechtigt, entsprechende Teilrechnungen zu stellen.
21.5
Für besonders materialintensive Aufträge, Sonderanfertigungen, große Bestellvolumen, Fremdleistungen oder länger laufende Projekte können im Angebot Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart werden.
21.6
Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
21.7
Skonto oder sonstige Abzüge werden nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
21.8
Der Kunde gerät mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist in Verzug, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
21.9
Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Rechtsgeschäfte, an denen kein Verbraucher beteiligt ist.
Werte Medien ist außerdem berechtigt, die gesetzliche Verzugspauschale sowie einen weitergehenden nachgewiesenen Verzugsschaden geltend zu machen.
21.10
Zahlungen werden zunächst auf Kosten, anschließend auf Zinsen und zuletzt auf die jeweils älteste Hauptforderung angerechnet, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
21.11
Bei Zahlungsverzug, begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kann Werte Medien:
a) noch ausstehende Leistungen zurückhalten,
b) Vorauszahlung oder eine angemessene Sicherheit verlangen und
c) nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten.
 
22. Eigentumsvorbehalt
22.1
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher gegenwärtiger Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum von Werte Medien.
22.2
Gegenüber Kaufleuten bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von Werte Medien.
22.3
Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
Er tritt bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an Werte Medien ab. Werte Medien nimmt die Abtretung an.
22.4
Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt.
Werte Medien wird die Einziehungsermächtigung nur bei Zahlungsverzug oder einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden widerrufen.
22.5
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für Werte Medien.
Bei Verbindung oder Vermischung mit anderen Gegenständen erwirbt Werte Medien Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung.
22.6
Der Kunde hat Werte Medien unverzüglich über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware zu informieren.
22.7
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent, wird Werte Medien auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
 
23. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
23.1
Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz-, Design-, Konzeptions- und sonstigen Schutzrechte an von Werte Medien erstellten Arbeiten verbleiben bei Werte Medien beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
23.2
Der Kunde erhält ausschließlich die Nutzungsrechte, die nach dem Vertragszweck und der ausdrücklichen Vereinbarung erforderlich sind.
23.3
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, auf den vereinbarten Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht am finalen Arbeitsergebnis.
23.4
Ausschließliche Nutzungsrechte, Bearbeitungsrechte, Weiterübertragungsrechte oder Rechte zur Unterlizenzierung werden nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
23.5
Eine Nutzung vor vollständiger Zahlung ist nur widerruflich gestattet.
23.6
Nicht umfasst ist ohne ausdrückliche Vereinbarung die Herausgabe von:
a) offenen Satz- und Layoutdateien,
b) bearbeitbaren Grafikdateien,
c) Arbeits-, Zwischen- und Entwurfsdateien,
d) Rohdaten,
e) Quelldateien,
f) nicht für den Betrieb benötigtem Quellcode,
g) internen Bibliotheken,
h) Kalkulationen,
i) Produktionswissen oder
j) sonstigen internen Arbeitsmitteln.
23.7
Vom Kunden nicht ausgewählte Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Werte Medien nicht genutzt, verändert oder an Dritte weitergegeben werden.
23.8
Vom Kunden gewünschte Änderungen an urheberrechtlich geschützten Werken bedürfen der Zustimmung von Werte Medien, soweit das erforderliche Bearbeitungsrecht nicht ausdrücklich eingeräumt wurde.
23.9
Rechte an Drittinhalten, insbesondere Stockfotos, Schriftarten, Plugins, Themes, Software, Musik und Herstellerdaten, richten sich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.
23.10
Der Kunde ist verpflichtet, Lizenzbeschränkungen Dritter einzuhalten.
23.11
Eine Übertragung von Markenrechten, Domainrechten, Patent- oder Gebrauchsmusterrechten erfolgt nur durch ausdrückliche Vereinbarung.
23.12
Werte Medien ist ohne gesonderte Beauftragung nicht verpflichtet, die markenrechtliche Verfügbarkeit oder Eintragungsfähigkeit eines Namens, Logos, Claims oder Designs zu prüfen.
23.13
Soweit Websites oder digitale Leistungen auf Systemen oder Plattformen Dritter erstellt werden, erhält der Kunde keine Rechte an der zugrunde liegenden Plattform, Software oder technischen Infrastruktur des Drittanbieters.
 
24. Produktionsmittel und Arbeitsunterlagen
24.1
Von Werte Medien oder von beauftragten Dritten zur Herstellung eingesetzte Produktionsmittel bleiben Eigentum von Werte Medien beziehungsweise des jeweiligen Herstellers, auch wenn anteilige Herstellungskosten berechnet wurden.
24.2
Dies gilt insbesondere für:
a) Druckplatten,
b) Siebe,
c) Klischees,
d) Stickprogramme,
e) Stanzformen,
f) Fräs- und Schneidedaten,
g) Schablonen,
h) Vorrichtungen,
i) Reinzeichnungen,
j) technische Arbeitsdateien und
k) sonstige Produktionshilfsmittel.
24.3
Eigentum oder ein Herausgabeanspruch des Kunden entsteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
24.4
Eine Aufbewahrung dieser Produktionsmittel für Folgeaufträge ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
 
25. Prüfung, Mängelanzeige und Gewährleistung
25.1
Der Kunde ist verpflichtet, Waren und Leistungen unverzüglich nach Erhalt beziehungsweise Bereitstellung zu untersuchen.
25.2
Ist der Auftrag für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, gilt ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB.
25.3
Offensichtliche Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind unverzüglich, grundsätzlich spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt, in Textform anzuzeigen.
25.4
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
25.5
Die Mängelanzeige soll mindestens enthalten:
a) Auftrags- oder Rechnungsnummer,
b) genaue Beschreibung des Mangels,
c) betroffene Stückzahl oder Teilmenge,
d) aussagekräftige Fotos oder Videos sowie
e) Angaben zur Verpackung und gegebenenfalls zur Chargenkennzeichnung.
25.6
Der Kunde darf beanstandete Ware ohne Zustimmung von Werte Medien nicht vernichten, weiterverarbeiten, verändern oder vollständig verteilen, soweit hierdurch die Prüfung des Mangels oder eine Nacherfüllung erschwert wird.
25.7
Werte Medien ist Gelegenheit zu geben, den behaupteten Mangel zu prüfen.
25.8
Bei berechtigten Mängeln gelten die gesetzlichen Nacherfüllungsrechte mit folgenden Maßgaben:
a) Werte Medien ist eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen.
b) Der Kunde hat die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderliche Ware zur Verfügung zu stellen.
c) Rücktritt, Minderung, Selbstvornahme oder Schadensersatz setzen grundsätzlich voraus, dass die Nacherfüllung fehlgeschlagen, unzumutbar oder gesetzlich entbehrlich ist.
25.9
Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung liegt grundsätzlich erst vor, wenn eine nach Art und Bedeutung des Mangels angemessene Zahl von Nacherfüllungsversuchen erfolglos geblieben ist.
25.10
Eine eigenmächtige Nachbesserung durch den Kunden oder durch Dritte erfolgt auf Kosten des Kunden, sofern Werte Medien nicht zuvor eine angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung erhalten hat.
Gesetzlich zulässige Ausnahme- und Eilfälle bleiben unberührt.
25.11
Betrifft ein Mangel nur eine eindeutig abgrenzbare Teilmenge oder einen selbstständig nutzbaren Leistungsteil, beschränken sich die Mängelrechte des Kunden grundsätzlich auf die betroffene Teilmenge beziehungsweise den betroffenen Leistungsteil.
Dies gilt nicht, wenn die mangelfreie Restleistung für den vereinbarten Zweck objektiv nicht sinnvoll verwendet werden kann.
25.12
Eine vollständige Zurückweisung der Lieferung ist nicht zulässig, wenn nur ein unerheblicher oder eindeutig abgrenzbarer Teil der Lieferung mangelhaft ist und dem Kunden die Verwendung der mangelfreien Teile zumutbar ist.
25.13
Erkennt der Kunde einen Mangel, darf er die betroffene Ware nicht weiterverarbeiten, personalisieren, verteilen oder verwenden, soweit hierdurch die Prüfung, Nacherfüllung oder Schadensbegrenzung erschwert wird.
Vermeidbare Mehrschäden aufgrund einer fortgesetzten Verwendung trotz erkannten Mangels hat der Kunde selbst zu tragen.
25.14
Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:
a) vom Kunden freigegebenen Fehlern,
b) Fehlern in Kundendaten,
c) technisch unvermeidbaren oder branchenüblichen Abweichungen,
d) gewöhnlichem Verschleiß,
e) unsachgemäßer Verwendung,
f) Nichtbeachtung von Pflege-, Lager-, Montage- oder Bedienungshinweisen,
g) Veränderungen durch den Kunden oder Dritte,
h) ungeeigneter Lagerung,
i) Schäden durch Witterung, Feuchtigkeit, Hitze, Kälte oder UV-Strahlung, wenn das Produkt hierfür nicht ausdrücklich vorgesehen war, oder
j) Inkompatibilitäten, die durch nachträgliche Änderungen von Drittsystemen entstehen.
25.15
Garantien werden nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet und in Textform bestätigt wurden.
 
26. Verjährung von Mängelansprüchen
26.1
Mängelansprüche des Kunden verjähren grundsätzlich zwölf Monate nach Gefahrübergang beziehungsweise bei abnahmepflichtigen Leistungen zwölf Monate nach Abnahme.
26.2
Die Verkürzung gilt nicht:
a) bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
b) bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
c) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
d) bei Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie,
e) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz,
f) für gesetzlich zwingende Rückgriffsansprüche,
g) soweit eine Sache entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder
h) soweit gesetzlich eine längere, nicht abdingbare Frist gilt.
 
27. Haftung von Werte Medien
27.1
Werte Medien haftet unbeschränkt:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
c) nach dem Produkthaftungsgesetz,
d) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
e) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie
f) soweit eine sonstige zwingende gesetzliche Haftung besteht.
27.2
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Werte Medien nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
27.3
Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
27.4
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
27.5
Soweit nach den vorstehenden Regelungen nur begrenzt gehaftet wird, gilt dies grundsätzlich auch für:
a) entgangenen Gewinn,
b) Produktionsausfall,
c) Betriebsunterbrechung,
d) ausgebliebene Einsparungen,
e) Reputationsschäden,
f) mittelbare Schäden sowie
g) sonstige Folgeschäden.
27.6
Der Ausschluss nach Ziffer 27.5 gilt nicht, soweit ein solcher Schaden bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht eine vertragstypische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Folge der Pflichtverletzung darstellt.
27.7
Werte Medien übernimmt keine Haftung für einen bestimmten wirtschaftlichen Werbeerfolg, Messeerfolg, Verkaufserfolg, Umsatz, Gewinn, Reichweitenwert oder eine bestimmte Marktreaktion.
27.8
Bei Verlust oder Beschädigung von Daten ist die Haftung auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, sofern die Haftung nicht nach Ziffer 27.1 unbeschränkt ist.
27.9
Der Kunde ist verpflichtet, vor der Übergabe von Geräten, Systemen, Websites oder Datenbeständen eine vollständige Datensicherung vorzunehmen.
27.10
Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von Werte Medien.

28. Rechte Dritter und Freistellung
28.1
Wird Werte Medien aufgrund vom Kunden bereitgestellter oder ausdrücklich vorgegebener Inhalte, Materialien oder Gestaltungen von Dritten in Anspruch genommen, hat der Kunde Werte Medien von berechtigten Ansprüchen freizustellen, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
28.2
Die Freistellung umfasst die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
28.3
Werte Medien wird den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung geben.
28.4
Werte Medien wird ohne Zustimmung des Kunden keine Anerkenntnisse oder Vergleiche zulasten des Kunden abgeben, soweit dies nicht zur Abwendung eines unmittelbar drohenden, erheblich höheren Schadens erforderlich ist.
28.5
Die Freistellung gilt insbesondere für Ansprüche wegen einer Verletzung von:
a) Urheberrechten,
b) Marken- und Kennzeichenrechten,
c) Designrechten,
d) Persönlichkeitsrechten,
e) Datenschutzrechten,
f) Wettbewerbsrecht,
g) gesetzlichen Kennzeichnungspflichten oder
h) sonstigen Schutzrechten.

29. Stornierung und Kündigung durch den Kunden
29.1
Bei Kauf- und Lieferverträgen über individuell hergestellte oder eigens beschaffte Waren besteht nach Vertragsschluss kein allgemeines Recht zur kostenfreien Stornierung.
29.2
Eine Stornierung ist nur mit Zustimmung von Werte Medien möglich.
29.3
Stimmt Werte Medien einer Stornierung zu, hat der Kunde sämtliche bis dahin entstandenen Kosten und erbrachten Leistungen zu vergüten.
Dazu gehören insbesondere:
a) Konzeptions- und Gestaltungsleistungen,
b) Datenbearbeitung,
c) Muster und Prototypen,
d) Materialkosten,
e) Lieferanten- und Herstellerkosten,
f) Stornierungsgebühren Dritter,
g) bereits produzierte Waren,
h) Versand- und Lagerkosten sowie
i) sonstiger nachweisbarer Aufwand.
29.4
Bei Werkverträgen bleiben die gesetzlichen Kündigungsrechte des Kunden unberührt.
Im Fall einer freien Kündigung richtet sich der Vergütungsanspruch von Werte Medien nach den gesetzlichen Vorschriften.
29.5
Kündigungen und Stornierungen müssen mindestens in Textform erfolgen.
29.6
Individualisierte, bereits produzierte Waren werden dem Kunden nach vollständiger Bezahlung zur Verfügung gestellt, soweit keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen.

30. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
30.1
Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige von Werte Medien nicht zu vertretende außergewöhnliche Ereignisse verlängern Liefer- und Leistungszeiten um die Dauer der Behinderung sowie um eine angemessene Wiederanlaufzeit.
30.2
Dazu gehören insbesondere:
a) Naturkatastrophen,
b) Feuer und Überschwemmung,
c) Epidemien und Pandemien,
d) Krieg, Terror und Unruhen,
e) behördliche Maßnahmen,
f) Streiks und rechtmäßige Aussperrungen,
g) Ausfälle von Energie-, Telekommunikations- oder Transportnetzen,
h) Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen,
i) unverschuldete Betriebsstörungen,
j) unverschuldete Rohstoff- oder Materialknappheit sowie
k) entsprechende Ereignisse bei Lieferanten und Subunternehmern.
30.3
Werte Medien wird den Kunden über Beginn und voraussichtliche Dauer einer wesentlichen Behinderung informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist.
30.4
Dauert die Behinderung länger als acht Wochen und ist einer Vertragspartei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar, kann sie den betroffenen, noch nicht erfüllten Vertragsteil kündigen oder von ihm zurücktreten.
30.5
Bereits mangelfrei erbrachte Leistungen und nicht stornierbare Fremdkosten sind vom Kunden zu vergüten.

31. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung
31.1
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
31.2
Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für Forderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen und mit der Forderung von Werte Medien in einem unmittelbaren Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
31.3
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
31.4
Die Abtretung von Ansprüchen gegen Werte Medien an Dritte bedarf der Zustimmung von Werte Medien, soweit ein Zustimmungsvorbehalt gesetzlich zulässig ist.
Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

32. Vertraulichkeit
32.1
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Vertragspartei geheim zu halten und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.
32.2
Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:
a) allgemein bekannt sind,
b) ohne Vertragsverletzung allgemein bekannt werden,
c) der empfangenden Vertragspartei bereits rechtmäßig bekannt waren,
d) rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder
e) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
32.3
Gesetzliche Aufbewahrungs-, Auskunfts- und Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
32.4
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.

33. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
33.1
Werte Medien verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.
33.2
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Werte Medien.
33.3
Der Kunde darf Werte Medien personenbezogene Daten nur übermitteln, wenn hierfür eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht und erforderliche Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen erfüllt wurden.
33.4
Ist für eine Leistung eine Auftragsverarbeitung erforderlich, schließen die Vertragsparteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
33.5
Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und die Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten verantwortlich, soweit er Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne ist.

34. Speicherung und Archivierung digitaler Daten
34.1
Werte Medien ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet, Kundendaten, Produktionsdaten, offene Dateien, Zwischenstände oder Arbeitsunterlagen dauerhaft zu archivieren.
34.2
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übergebenen finalen Daten und Zugangsdaten selbst zu sichern.
34.3
Werte Medien darf projektbezogene Arbeits- und Produktionsdaten nach Ablauf von sechs Monaten nach vollständiger Auftragsabwicklung löschen, soweit:
a) keine längere Aufbewahrung vereinbart wurde,
b) keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen und
c) die Daten nicht mehr für Gewährleistungs- oder Rechtsverteidigungszwecke benötigt werden.
34.4
Eine spätere Reproduktion oder Fortführung auf Grundlage früherer Daten kann nicht garantiert werden.
34.5
Die Wiederherstellung archivierter Daten kann gesondert berechnet werden.

35. Restmaterialien, Muster und nicht abgeholte Ware
35.1
Werte Medien ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet, folgende Gegenstände nach Abschluss des Auftrags dauerhaft aufzubewahren:
a) Restmaterialien,
b) Muster,
c) Überproduktionen,
d) kundenspezifische Rohlinge,
e) Verpackungen,
f) Ersatzteile oder
g) sonstige körperliche Arbeits- und Produktionsmittel.
35.2
Nicht abgeholte oder nicht zustellbare Ware kann auf Kosten des Kunden eingelagert werden.
35.3
Nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung und Ablauf einer angemessenen Frist ist Werte Medien berechtigt, die Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Kosten des Kunden zu verwerten oder zu entsorgen.
Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
35.4
Eine Aufbewahrung von Materialien, Mustern oder Produkten für mögliche Nachbestellungen muss ausdrücklich vereinbart werden.

36. Referenznutzung
36.1
Werte Medien ist berechtigt, nach Veröffentlichung beziehungsweise Markteinführung des jeweiligen Projekts die erbrachten Arbeitsergebnisse als Referenz zu verwenden.
36.2
Die Referenznutzung kann insbesondere erfolgen auf:
a) der Website von Werte Medien,
b) Social-Media-Kanälen,
c) Präsentationen,
d) Angebotsunterlagen,
e) Messeauftritten sowie
f) gedruckten Eigenwerbemitteln.
36.3
Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten werden dabei nicht ohne entsprechende Berechtigung veröffentlicht.
36.4
Vor einer vom Kunden geplanten vertraulichen Markteinführung erfolgt keine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Kunden.
36.5
Der Kunde kann einer Referenznutzung aus einem berechtigten geschäftlichen oder rechtlichen Grund in Textform widersprechen.

37. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
37.1
Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz von Werte Medien in Mönchengladbach.
37.2
Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
37.3
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von Werte Medien.
37.4
Dasselbe gilt, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, insbesondere wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
37.5
Werte Medien bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

38. Schlussbestimmungen
38.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen zu Beweiszwecken in Textform festgehalten werden.
Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von ihrer Form Vorrang, soweit sie nachweisbar getroffen wurden.
38.2
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
38.3
An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
38.4
Rechte aus Individualvereinbarungen, ausdrücklich übernommenen Garantien oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

Werte Medien – Inhaber Tanju Yaramis
Kelzenberger Weg 98
41199 Mönchengladbach
Stand: Juli 2026

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